Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am 37. MRRC Silvesterlauf München 2022 erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch gegen die Stadt München, die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die
Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der/dem Teilnehmer*in, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
Eine Rückerstattung der Startgebühr nach erfolgter Anmeldung ist nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Als Teilnehmer*in erkläre ich, dass ich ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
Ich bin damit einverstanden dass die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in den Medien jedweder Art ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen und die in meiner Anmeldung genannten Daten zur internen Verarbeitung gespeichert werden.
Ich versichere, dass meine genannten Daten richtig sind.
Der Lauf findet auf öffentlichen Straßen und Wegen statt. Auf der Strecke können daher Bodenunebenheiten und leichte Höhenversätze wie Bordsteinkanten auftreten. Jahreszeitbedingt kann die Laufstrecke mit Schnee oder Eis bedeckt sein. Aufgrund behördlicher Umweltschutzauflagen darf die Laufstrecke nicht mit Salz gestreut werden.